Autor
Robin ist Team Lead Paid Advertising bei ambition. Er denkt in Systemen und handelt in Ergebnissen. Wenn es darum geht, Paid-Budgets in echte Business-Performance zu übersetzen, ist er der Richtige dafür.
Übersicht
Zusammenfassung
Ab dem 27. September 2026 gilt in Deutschland ein neues Regelwerk für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Die EmpCo-Richtlinie der EU (Empowering Consumers for the Green Transition, EU 2024/825) wird über eine Novelle des UWG in nationales Recht überführt. Für alle, die mit "nachhaltig", "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" werben, ändert sich damit einiges. Und zwar ohne Übergangsfrist und ohne Bestandsschutz für bereits laufende Kampagnen.
Wer im Performance Marketing unterwegs ist, sollte jetzt genau hinschauen. Wir zeigen dir, worum es geht und was du konkret tun musst.
Worum geht es bei der EmpCo-Richtlinie?
Ziel der Richtlinie ist die Bekämpfung von Greenwashing. Verbraucher:innen sollen sich auf Umweltaussagen verlassen können, statt von vagen Werbeversprechen in die Irre geführt zu werden. Dafür verschärft die EmpCo-Richtlinie die Anforderungen an sogenannte Umweltaussagen erheblich. Der Begriff ist breit gefasst und betrifft nicht nur klassische Werbetexte, sondern auch Nachhaltigkeitssiegel. Auch Marken- und Produktnamen können betroffen sein, allerdings nur dann, wenn sie beim Verbraucher eine konkrete Umweltaussage hervorrufen (etwa "EcoFresh" oder "GreenTech"). Ein reiner Firmen- oder Markenname ohne Umweltbezug fällt nicht automatisch darunter.
Die zentrale Vorgabe: Aussagen müssen konkret, belegbar und für Verbraucher:innen direkt in der Werbung selbst nachvollziehbar sein. Pauschale Behauptungen reichen nicht mehr aus.
Diese Werbeaussagen werden ab September 2026 unzulässig
Vier Arten von Aussagen fallen künftig grundsätzlich unter das Verbot, unabhängig vom Einzelfall:
Dazu kommt: Für Werbung, die diesen neuen Vorgaben nicht entspricht, drohen ab dem Stichtag Abmahnungen und einstweilige Verfügungen. Die ersten Abmahnwellen von Verbänden laufen bereits.
Was das für deine Kampagnen bedeutet
Die EmpCo-Richtlinie betrifft die gesamte Kette der Kundenkommunikation, nicht nur Landingpages oder Produktverpackungen. Das schließt Anzeigentexte, Creatives, Ad-Copy und auch Kampagnen- oder Produktnamen mit ein.
Bevor du am 27. September 2026 in eine Abmahnung läufst, lohnt sich ein Blick auf drei Bereiche:
Unsere Empfehlung
Warte nicht bis September 2026. Screene jetzt deine laufenden Kampagnen auf Umweltaussagen und kläre für jede Aussage, ob und wie sie belegt ist. Wo der Nachweis fehlt, gibt es zwei Optionen: den Claim konkretisieren und mit echten Daten hinterlegen, oder ihn streichen. Nachhaltige Werbung bleibt möglich, sie muss ab jetzt nur ehrlicher und präziser werden.
Wir unterstützen unsere Kund:innen bereits dabei, ihre Kampagnentexte auf EmpCo-Konformität zu prüfen. Sprich uns an, wenn du wissen willst, wo deine Anzeigen aktuell stehen.
FAQ
Die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825, "Empowering Consumers for the Green Transition") ist eine EU-Richtlinie, die Greenwashing in der Werbung bekämpft. Sie verpflichtet Unternehmen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen. In Deutschland wird sie über eine Novelle des UWG umgesetzt und gilt ab dem 27. September 2026.
Ab dem 27. September 2026 - ohne Übergangsfrist. Bereits laufende Kampagnen genießen keinen Bestandsschutz und müssen bis zu diesem Datum angepasst sein.
Grundsätzlich unzulässig sind:
Ab dem Stichtag drohen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen, insbesondere von Wettbewerbsverbänden. Erste Abmahnwellen laufen bereits - das Risiko besteht also nicht erst theoretisch ab September 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Bewertung deiner konkreten Werbemaßnahmen wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wettbewerbsrecht.
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